KFZ-Zulassung: Ausnahmegenehmigung nach § 70 …
Ist zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO für übermäßige Straßenbenutzung notwendig (Fahrzeug überschreitet in Abmessung, Gewicht oder Kurvenlaufverhalten die Vorgaben der StVZO oder ist das Sichtfeld des Fahrers eingeschränkt), wenden Sie sich bitte an Herrn Clement oder Herrn Wendorf (siehe unten).